Krankmeldung
Damit wir informiert sind:
Sollte Ihr Kind erkranken, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Beachten Sie bitte, dass eine telefonische oder elektronische Entschuldigung (E-Mail) Ihre Entschuldigungspflicht nur vorläufig erfüllt. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nachzureichen.
Beurlaubung
Aus wichtigen Gründen kann die Klassenlehrkraft eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen gewähren. Für längere Beurlaubungen ist ein Antrag bei der Schulleitung erforderlich.
Da Schulpflicht besteht, ist eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Schulferien nur in Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel bei gesundheitsfördernden Maßnahmen (Kur- und/oder Reha-Aufenthalte etc.). Ein ausführlich begründeter schriftlicher Antrag muss der Schulleitung spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beurlaubungstermin vorliegen.
Daten, die Sie hier eingeben werden sofort an die Schule weitergegeben und darüber hinaus nicht gespeichert. Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.




