Krankmeldung

Damit wir informiert sind:

Sollte Ihr Kind erkranken, bitten wir Sie, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Beachten Sie bitte, dass eine telefonische oder elektronische Entschuldigung (E-Mail) Ihre Entschuldigungspflicht nur vorläufig erfüllt. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nachzureichen.

Beurlaubung

Aus wichtigen Gründen kann die Klassenlehrkraft eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen gewähren. Für längere Beurlaubungen ist ein Antrag bei der Schulleitung erforderlich.

Da Schulpflicht besteht, ist eine Beurlaubung direkt vor oder nach den Schulferien nur in Ausnahmefällen möglich – zum Beispiel bei gesundheitsfördernden Maßnahmen (Kur- und/oder Reha-Aufenthalte etc.). Ein ausführlich begründeter schriftlicher Antrag muss der Schulleitung spätestens drei Wochen vor dem geplanten Beurlaubungstermin vorliegen.

    Vorname des Kindes

    Familienname des Kindes

    Klasse

    Klassenlehrer/in

    Grund der Verhinderung

    Voraussichtliche Dauer

    Krankmeldung erfolgte durch

    Erreichbar unter Telefon-Nr.

    Anmerkung

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